absenzenpetition zh


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


In der Sitzung des Bildungsrates vom 7. Dezember 2009 wurde das Zeugnisreglement für die Sekundar-stufe des Kantons Zürichs bezüglich der Absenzenregelung geändert. Mit dem Inkrafttreten dieser Änderung ab August 2010 sind die Lehrkräfte der Sekundarstufe neu verpflichtet, die unentschuldigten wie auch die entschuldigten Absenzen in Halbtagen zu erfassen. Ziel ist es, das anscheinend sich häufende Fernbleiben der Schüler und Schülerinnen zu reduzieren. Gleichzeitig erhofft sich der Bildungsrat damit, die Eltern diesbezüglich besser in die Pflicht nehmen zu können.

Entschuldigte Absenzen gehören nicht ins Zeugnis!

Die Unterschriftensammlung ist abgeschlossen. Wir haben die 1053 Unterschriften dem Kantonsrat zugestellt.

Die Petition wird am Montag, 14.6.2010 im Kantonsrat aufgelegt. Die Geschäftsleitung wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob sie die Petition einer Kommission des Kantonsrates zur Erledigung zuweist oder die Petition dem Regierungsrat überweist.

Einen herzlichen Dank allen, die unterschrieben haben und sich für das Anliegen eingesetzt haben!

Neu: Das Volksschulamt regelt die Handhabung mit einem Papier.
-> Schnuppertage werden als 'entschuldigte Absenzen' gezählt!

Das Volksschulamt publiziert im Oktober 2010 nach Beginn des
Schuljahres ein neues Merkblatt! Schnuppertage werden nun
doch nicht als Absenzen eingetragen.


Downloads: Begleitbrief an den Kantonsrat Argumente


Maria Busset, Sekundarlehrerin, Dietlikon
Anna-Maria Pulimeno, Sekundarlehrerin, Rümlang
Urs Wirth, Sekundarlehrer, Effretikon


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü